Archivdatum: 28.05.2020. Rückblickend redaktionell aufbereitet am 6. November 2026. Maßgeblich ist der im Beitrag bezeichnete Rechtsstand.
Ein Straßenbauvorhaben kann landwirtschaftliche Betriebe auch dann betreffen, wenn keine Hoffläche überbaut wird. Veränderungen des Grundwassers können Brunnen und betriebliche Wassernutzungen berühren.
Warum die Entscheidung von 2020 wichtig ist
Im Verfahren C-535/18 befasste sich der EuGH am 28. Mai 2020 mit der wasserrechtlichen Prüfung eines Straßenbauprojekts und dem Rechtsschutz betroffener Personen. Das Urteil verdeutlicht, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser in der Genehmigungsprüfung eigenständig zu berücksichtigen sind. Eine rechtmäßige Grundwassernutzung kann für die individuelle Betroffenheit von Bedeutung sein.
Aus einer allgemeinen Sorge eine konkrete Einwendung machen
Benennen Sie die betroffenen Brunnen, Entnahmestellen und Nutzungszwecke. Fügen Sie vorhandene Erlaubnisse, Lagepläne und aussagekräftige Wasseranalysen bei. Erläutern Sie, welche Betriebszweige auf die Wasserversorgung angewiesen sind und welche Alternativen tatsächlich bestehen. Bloße Hinweise auf mögliche Umweltschäden ersetzen diesen betrieblichen Bezug nicht.
Fristen und Untersuchungsbedarf früh klären
Prüfen Sie ausgelegte Unterlagen, Bekanntmachungen und Rechtsbehelfsbelehrungen sofort. Einwendungen und gerichtlicher Rechtsschutz folgen unterschiedlichen Regeln; eine Beteiligung im Verfahren ersetzt keine spätere Klage. Bei streitigen Auswirkungen ist eine hydrologische Bewertung oft wichtiger als eine allgemeine rechtliche Stellungnahme. Die konkrete Anfechtungsbefugnis und die Erfolgsaussichten müssen anhand der Nutzung, des Vorhabens und der Verfahrenslage beurteilt werden.
Rechtsgrundlage und weiterführende Quelle: EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 – C-535/18.
Beratung und weiterführende Informationen
Umweltrecht · Bau- und Planungsrecht · Leitungen auf Agrarflächen: Duldung, Dienstbarkeit und Entschädigung. Anliegen mit der Kanzlei besprechen.