Land- und Jagdpachtrecht

Wir bieten im Bereich Land- und Jagdpachtrecht Beratung und Vertretung bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Pachtverträgen. Wir unterstützt bei Verhandlungen, klären rechtliche Fragen zu Rechten und Pflichten der Parteien, helfen bei Konflikten wie Pachtpreissteigerungen oder Kündigungen und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Zudem vertreten wir Mandanten vor Gericht bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Land- und Jagdpachten.

Rechtsanwalt Jonas A. Herbst

Im Landwirtschaftsrecht gibt es hauptsächlich zwei Pachtrechte: das Landpachtrecht und das Jagdpachtrecht. Das Landpachtrecht regelt die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen, während das Jagdpachtrecht die Verpachtung von Jagdbezirken umfasst. Beide Rechte sind in den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, wie dem BGB und dem BJagdG, verankert und regeln die Nutzung, Pflichten sowie Vertragsinhalte zwischen Verpächter und Pächter.

Landpachtrecht

Das Landpachtrecht regelt die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen gemäß §§ 581 ff. BGB. Es umfasst die Rechte und Pflichten beider Parteien: Der Verpächter hat die Kontrolle über die Nutzung und sorgt für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Fläche, während der Pächter für Pflege und nachhaltige Nutzung verantwortlich ist. Häufige Konflikte im Landpachtrecht betreffen Pachtpreissteigerungen sowie Kündigungen und Verlängerungen von Pachtverträgen.

Jagdpachtrecht

Das Jagdpachtrecht hingegen regelt die Verpachtung von Jagdbezirken. Es basiert auf dem BJagdG und dem BGB. Vertragsinhalte sind unter anderem der Jagdpachtzins, Regelungen zur Nutzung des Jagdbezirks sowie Haftungsfragen.

Nach oben scrollen