Erb- und Höferecht

Das Ziel besteht darin, die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe zu vermeiden. Als Grundlage hierfür dient in bestimmten Bundesländern die Höfeordnung (HöfeO). Diese regelt die Hofnachfolge sowie das Erbrecht, um eine nachhaltige und stabile Bewirtschaftung der Höfe sicherzustellen und eine unkontrollierte Aufteilung der landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern.

Rechtsanwalt Jonas A. Herbst

Als agrarrechtlich ausgerichtete Kanzlei können wir unsere Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts in vielfältiger Weise unterstützen. Zu den wichtigsten Dienstleistungen gehören:

  1. Beratung bei der Nachfolgeplanung – Entwicklung maßgeschneiderter Nachfolgekonzepte, um die Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs an die nächste Generation rechtssicher und steuerlich optimal zu gestalten.
  2. Testamentserstellung und -gestaltung – Erstellung von individuellen Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsverträgen, um die Betriebsnachfolge geregelt und konfliktfrei zu regeln sowie Vermögenswerte gezielt zu übertragen.
  3. Erbfolgeregelungen im Landwirtschaftsbetrieb – Beratung zur geregelten Verteilung des Betriebs unter den Erben, inklusive Regelungen zur Nutzung gemeinsamer Flächen oder Maschinen.
  4. Steuerliche Aspekte der Betriebsübertragung – Unterstützung bei der Nutzung steuerlicher Begünstigungen wie der Hofübergabefreistellung, Schenkungssteuerbefreiungen oder Erbschaftsteueroptimierung.
  5. Rechtsvertretung im Erbfall – Vertretung bei Auseinandersetzungen unter Erben, Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Klärung von Eigentums- und Nutzungsrechten.
  6. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – Beratung zur Vorsorgeplanung für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, um die Betriebsführung auch in solchen Situationen sicherzustellen.
  7. Regelung von Nießbrauch- und Wohnrechten – Gestaltungsmöglichkeiten, um den Betrieb weiterhin nutzen zu können, während das Eigentum auf die nächste Generation übergeht.
  8. Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten – Mediation oder außergerichtliche Einigung bei Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern oder Erben.
  9. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen – Information Ihrer Mandanten über Änderungen im Erbrecht, insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche Betriebe und steuerliche Begünstigungen.
  10. Langfristige Nachfolgeplanung – Begleitung bei der strategischen Planung für eine nachhaltige Übergabe, um Konflikte zu vermeiden und den Fortbestand des Betriebs zu sichern.
Mit diesen Leistungen helfen wir unseren Mandanten, ihr landwirtschaftliches Vermögen rechtssicher und steueroptimal auf die nächste Generation zu übertragen. Dies trägt dazu bei, familiäre Konflikte zu minimieren, den Fortbestand des Betriebes zu sichern und individuelle Wünsche bestmöglich umzusetzen.
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