Das Sortenschutzrecht basiert auf dem Sortenschutzgesetz (SortSchG) und hat das Ziel, neue Pflanzensorten vor Nachahmung zu schützen.
Das Sortenschutzrecht fällt unter das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, genauer gesagt in den Bereich des Sortenschutzrechts (auch bekannt als Pflanzenzüchtungsrecht). Es ist im Wesentlichen im Sortenschutzgesetz (SortSchG) geregelt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz neu gezüchteter Pflanzensorten festlegt. Ziel dieses Rechtsgebiets ist es, Züchtern einen exklusiven Schutz für ihre neuen Sorten zu gewähren, um Innovationen in der Pflanzenzüchtung zu fördern und gleichzeitig die Rechte der Züchter zu sichern.
