Das Agrarbeihilfenrecht ist eine spezielle Form des Förderrechts, das sich auf landwirtschaftliche Förderprogramme der EU bezieht.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Das Agrarbeihilfenrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und Förderprogramme der Europäischen Union, die Landwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Betriebe unterstützen sollen. Ein zentrales Element sind die sogenannten Direktzahlungen, die seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine bedeutende Rolle spielen. Diese Zahlungen sollen die Einkommenssicherung der Landwirte gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und eine nachhaltige Bewirtschaftung fördern.
Direktzahlungen werden in der Regel auf Basis der bewirtschafteten Fläche gewährt und sind an bestimmte Auflagen gebunden, etwa Umwelt- oder Tierschutzauflagen. Sie können in Form von Flächenprämien, Betriebsprämien oder anderen Förderungen erfolgen. Die EU stellt hierfür Mittel bereit, die von den Mitgliedstaaten an die Landwirte ausgezahlt werden.
Neben den Direktzahlungen gibt es weitere Förderprogramme im Rahmen des Agrarbeihilfenrechts, wie Investitionsförderungen, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder Programme zur Entwicklung ländlicher Räume. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Landwirtschaft fördern, die Biodiversität schützen und die regionale Entwicklung stärken.
Die rechtliche Grundlage für diese Förderprogramme ist in den EU-Verordnungen sowie nationalen Gesetzen verankert. Landwirte benötigen oft rechtliche Unterstützung bei der Antragstellung, der Einhaltung der Förderrichtlinien sowie bei der Dokumentation und Abrechnung der Fördermittel. Insgesamt trägt das Agrarbeihilfenrecht dazu bei, eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft innerhalb Europas zu sichern.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Wir unterstützen unsere Mandanten im Subventions- und Förderrecht. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Beratung zu Förderprogrammen – Aufklärung über nationale, europäische und regionale Fördermöglichkeiten, z.B. EU-Agrarförderungen (wie die Gemeinsame Agrarpolitik), Landesprogramme oder spezielle Zuschüsse für nachhaltige Bewirtschaftung, Investitionen oder Innovationen.
- Antragsstellung und Fristüberwachung – Unterstützung bei der Vorbereitung, Zusammenstellung und Einreichung von Förderanträgen sowie Überwachung wichtiger Fristen und Voraussetzungen.
- Prüfung der Förderfähigkeit – Analyse, ob das Betriebsmodell, geplante Investitionen oder Maßnahmen förderfähig sind, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten.
- Vertragsgestaltung mit Förderstellen – Erstellung oder Prüfung von Bewilligungs- und Rückzahlungsverträgen sowie Nebenabreden im Zusammenhang mit Fördermitteln.
- Begleitung während der Projektumsetzung – Beratung bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben und Auflagen der Förderstellen.
- Dokumentation und Nachweisführung – Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Dokumentation der Maßnahmen, Erstellung von Verwendungsnachweisen und Berichten, um die Fördermittel rechtssicher abzurechnen.
- Rechtsberatung bei Rückforderungen und Sanktionen – Unterstützung im Falle von Prüfungen, Rückforderungen oder Sanktionen durch die Förderstellen wegen Nicht-Einhaltung der Vorgaben.
- Beratung zu EU-Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinien – Hinweise auf Fördermöglichkeiten im Rahmen umweltgerechter Maßnahmen oder nachhaltiger Betriebsführung.
- Vertretung bei Streitigkeiten – Vertretung gegenüber Behörden oder Institutionen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fördermitteln.
