Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht

Als Kanzlei für Landwirtschaftsrecht können wir unseren Mandanten im Bereich Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht auf vielfältige Weise unterstützen. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  1. Rechtsberatung bei naturschutzrechtlichen Vorgaben – Unterstützung bei der Einhaltung nationaler und europäischer Naturschutzgesetze, z.B. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinien.
  2. Prüfung und Erstellung von Umweltgutachten – Begleitung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Natura 2000-Verfahren oder Artenschutzgutachten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Projekten.
  3. Genehmigungsverfahren – Unterstützung bei der Beantragung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, Ausnahmen oder Befreiungen für landwirtschaftliche Maßnahmen, z.B. Eingriffe in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete.
  4. Beratung zu Ausgleichsmaßnahmen – Entwicklung und rechtliche Begleitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft, inklusive Vertragsgestaltung mit Behörden oder Dritten.
  5. Begleitung bei Planungsverfahren – Beratung im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder landwirtschaftlichen Betriebsentwicklungen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben.
  6. Vertretung gegenüber Behörden – Vertretung in behördlichen Verfahren, Anhörungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Auflagen oder Verboten.
  7. Schulungen und Sensibilisierung – Schulungen für Landwirte und Betriebsleiter zu naturschutzrechtlichen Pflichten, Schutzgebieten und nachhaltiger Bewirtschaftung.
  8. Unterstützung bei Konfliktlösungen – Mediation oder Verhandlungen zwischen Landwirten, Naturschutzbehörden und anderen Akteuren zur Findung umweltverträglicher Lösungen.
  9. Überwachung aktueller Gesetzesänderungen – Information Ihrer Mandanten über Änderungen im Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht sowie deren praktische Umsetzung.
  10. Langfristige Strategieberatung – Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftungspläne, die ökologische Anforderungen erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig sind.
Wir helfen unseren Mandanten, ihre landwirtschaftlichen Betriebe umweltverträglich zu gestalten, behördliche Auflagen rechtskonform umzusetzen und Konflikte im Bereich Naturschutz zu vermeiden oder zu lösen. Das trägt zum Erhalt wertvoller Natur- und Landschaftsflächen bei, schützt vor rechtlichen Risiken und fördert eine nachhaltige Betriebsführung.
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