Jagdrecht

Das Jagdrecht regelt die Ausübung der Jagd, den Schutz von Wildtieren sowie den Ausgleich von Wildschäden. Es basiert auf dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie den jeweiligen Landesjagdgesetzen. Zu den zentralen Themen gehören die Erteilung von Jagdscheinen, die Regelung von Jagdbezirken und Jagdgenossenschaften sowie die Haftung für Wildschäden gemäß § 29 BJagdG.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Wir beraten Landwirte, Jäger und Grundstückseigentümer bei der Beantragung und Erteilung von Jagdscheinen sowie bei der Gestaltung und Organisation von Jagdbezirken und -genossenschaften. Zudem unterstützen wir bei Fragen zur Haftung im Falle von Wildschäden, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und sorgen dafür, dass alle jagdrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch unsere Expertise tragen wir dazu bei, rechtliche Konflikte zu vermeiden und eine nachhaltige Nutzung der jagdlichen Ressourcen sicherzustellen.

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