Das Düngemittelrecht fällt in den Anwendungsbereich des Umweltrechts sowie des Lebensmittel- und Futtermittelrechts.
Rechtsanwalt Jonas A. Herbst
Das Düngemittelrecht basiert auf dem Düngegesetz (DüngG) und der Düngeverordnung (DüV) und regelt die sachgerechte Anwendung von Düngemitteln, um Umweltbelastungen wie Gewässerverschmutzung zu vermeiden. Es legt Vorgaben für die Lagerung, den Einsatz und die Kennzeichnung von Düngemitteln fest, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen sicherzustellen. Ziel ist es, den Schutz von Wasser, Boden und Luft zu gewährleisten und eine umweltverträgliche Nutzung von Düngemitteln zu fördern.

Unsere Rechtsanwälte bieten Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, Vertretung in behördlichen Verfahren sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Düngemitteln. Zudem helfen sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, Kennzeichnung und Dokumentation sowie bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen.
Im Düngemittelrecht können Anwälte Landwirte, Hersteller, Händler und andere Akteure bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen. Zu ihren Leistungen gehören:
- Rechtsberatung:
- Beratung zu den Vorschriften des Düngemittelgesetzes (DüG) und der Düngemittelverordnung (DüV).
- Unterstützung bei der Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Düngemitteln.
- Prüfung und Erstellung von Verträgen:
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Handel, der Lagerung oder dem Einsatz von Düngemitteln.
- Begleitung bei behördlichen Verfahren:
- Vertretung bei Kontrollen, Beanstandungen oder Genehmigungsverfahren durch Behörden.
- Streitbeilegung:
- Vertretung in Streitfällen, z.B. bei Ordnungswidrigkeiten oder Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Düngemitteln.
- Schulungen und Fortbildungen:
- Organisation oder Vermittlung von Schulungen zur rechtssicheren Anwendung und Dokumentation.
- Rechtliche Stellungnahmen:
- Erstellung von Gutachten zu Fragen rund um das Düngemittelrecht.
