Das Forstrecht basiert maßgeblich auf dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und regelt die Nutzung, Bewirtschaftung und den Schutz der Wälder in Deutschland. Ziel ist es, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Waldbestände sicherzustellen, um die vielfältigen Funktionen des Waldes zu erhalten. Dazu gehören die Produktion von Holz, der Schutz vor Erosion, die Erhaltung der Biodiversität sowie die Klimastabilisierung.
Das Forstrecht legt Rahmenbedingungen fest, um eine ausgewogene Balance zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz zu gewährleisten.
Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Im Forstrecht bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
- Rechtsberatung: Unterstützung bei der Einhaltung forstrechtlicher Vorschriften, wie dem Bundeswaldgesetz (BWaldG), und bei Fragen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
- Vertretung bei behördlichen Verfahren: Begleitung bei Genehmigungsverfahren, forstlichen Nutzungsrechten oder Bewilligungen für Holzeinschlag und andere forstwirtschaftliche Maßnahmen.
- Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit Waldpacht, Holzverkauf, Forstflächenübertragungen oder Kooperationen zwischen Waldbesitzern.
- Streitbeilegung: Vertretung in Konflikten zwischen Waldbesitzern, Forstbetrieben, Naturschutzorganisationen oder Behörden, z.B. bei Streitigkeiten um Nutzungsrechte oder Umweltauflagen.
- Rechtliche Unterstützung bei Naturschutzmaßnahmen: Beratung zu gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Waldes und der Biodiversität sowie bei der Umsetzung entsprechender Auflagen.
- Vertretung vor Gericht: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich Forstrecht, etwa bei Streitigkeiten über Waldnutzungsrechte oder Umweltauflagen.
- Beratung zu Förderprogrammen: Unterstützung bei der Beantragung und Einhaltung von Fördermitteln für nachhaltige Forstwirtschaft oder Naturschutzprojekte.
