Vertragsrecht

Als Kanzlei für Landwirtschaftsrecht können wir unsere Mandanten im Vertragsrecht auf vielfältige Weise umfassend unterstützen und beraten. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  1. Vertragsgestaltung – Erstellung maßgeschneiderter Verträge, die die Interessen des Mandanten optimal schützen. Dazu zählen Kaufverträge für landwirtschaftliche Flächen, Maschinen oder Tiere, Pachtverträge für Felder, Weiden oder Stallungen sowie Liefer- und Absatzverträge.
  2. Vertragsprüfung – Überprüfung bestehender Verträge auf rechtliche Wirksamkeit, Risiken und mögliche Klauseln zu Gunsten des Mandanten. So werden ungünstige Bedingungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls angepasst.
  3. Verhandlungsführung – Unterstützung bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Vermietern, Käufern oder Lieferanten, um faire und rechtssichere Vereinbarungen zu erzielen.
  4. Rechtsberatung bei Vertragsklauseln – Erläuterung und Bewertung von Vertragsklauseln hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und Auswirkungen, z.B. bei Haftungsfragen, Zahlungsbedingungen oder Rücktrittsklauseln.
  5. Streitbeilegung – Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung im Falle von Vertragsstreitigkeiten sowie Vertretung vor Gericht, falls notwendig.
  6. Anpassung und Nachverhandlung – Beratung bei Änderungen bestehender Verträge aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder neuer gesetzlicher Vorgaben.
  7. Schutz vor unvorteilhaften Klauseln – Überprüfung auf unangemessene oder unwirksame Klauseln gemäß Verbraucherschutz- oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  8. Beratung bei internationalen Verträgen – Unterstützung bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU oder mit Drittländern.
Wir sorgen dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe rechtssicher agieren können, Risiken minimiert werden und langfristig stabile Geschäftsbeziehungen entstehen. Zudem tragen wir dazu bei, Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder effizient zu lösen.
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