Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf alle rechtlichen Belange rund um Tiere in der Landwirtschaft. Ob beim Kauf, der Haltung oder Nutzung von Tieren – wir beraten Sie bei Haftungsfragen, Schadensfällen und rechtlichen Herausforderungen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Im Bereich des Tierrechts, insbesondere im Pferderecht, stehen Themen wie Kauf, Haltung und Nutzung von Pferden im Mittelpunkt. Dabei können Probleme wie Haftungsfragen beim Pferdekauf oder Schäden durch Pferde auftreten. Tierarzthaftung ist ein weiterer wichtiger Aspekt: Tierärzte haften für Behandlungsfehler gemäß §§ 280 ff. BGB. Ebenso besteht die Tierhalterhaftung, wonach Halter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, nach § 833 BGB verantwortlich sind. Das Tierkaufrecht behandelt den rechtlichen Status von Tieren als Sachen gemäß § 90a BGB, wobei jedoch spezielle Schutzregelungen gelten, um das Wohl der Tiere zu sichern. Das Tierschutzrecht bildet die rechtliche Grundlage mit dem Ziel, unnötiges Leid bei Tieren zu verhindern; hierfür ist das Tierschutzgesetz (TierSchG) maßgeblich. Im Zuchtbereich regelt das Tierzuchtrecht die Zuchtziele und -methoden nach §§ 11 ff. TierZG. Zudem spielt das Tierseuchenrecht eine wichtige Rolle bei der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest, um die Gesundheit der Tiere und die landwirtschaftliche Produktion zu schützen.
