Lebensmittel- und Hygienerecht

Das Lebensmittelrecht regelt die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Zu den zentralen Gesetzen zählen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie verschiedene EU-Verordnungen, wie beispielsweise die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die detaillierte Vorgaben zur Kennzeichnung und Information über Lebensmittel enthält.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Als Kanzlei für Landwirtschaftsrecht sind wir die erste Adresse für alle Fragen des Lebensmittel- und Hygienerechts. Die folgenden Leistungen sind von entscheidender Bedeutung:

  1. Rechtsberatung bei lebensmittelrechtlichen Vorgaben – Unterstützung bei der Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften, z.B. Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit.
  2. Erstellung und Prüfung von Betriebsdokumentationen – Unterstützung bei der Entwicklung und Überprüfung von HACCP-Konzepten (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte), Betriebsanweisungen sowie Dokumentationspflichten.
  3. Begleitung bei behördlichen Kontrollen – Vertretung während Inspektionen durch Lebensmittelüberwachungsbehörden, Beratung zur Vorbereitung und Nachbereitung der Kontrollen.
  4. Schulungen und Sensibilisierung – Organisation oder Empfehlung von Schulungen für Mitarbeiter zu Hygienevorschriften, Lebensmittelsicherheit und -qualität.
  5. Beratung bei Produktentwicklung und -kennzeichnung – Unterstützung bei der Gestaltung von Produktetiketten, Werbeaussagen sowie bei der Einhaltung der Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften.
  6. Unterstützung bei Zulassungen und Genehmigungen – Beratung im Zusammenhang mit der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung von Lebensmitteln, inklusive erforderlicher Genehmigungsverfahren.
  7. Rechtsberatung im Falle von Beanstandungen oder Rückrufen – Unterstützung bei der Abwicklung von Produktrückrufen, Schadensbegrenzung sowie bei Streitigkeiten mit Behörden oder Kunden.
  8. Vertragsgestaltung mit Lieferanten und Kunden – Erstellung oder Prüfung von Verträgen im Bereich Lebensmittelproduktion, -vertrieb oder -verarbeitung unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorgaben.
  9. Überwachung aktueller Gesetzesänderungen – Information Ihrer Mandanten über Änderungen im Lebensmittel- und Hygienerecht sowie deren praktische Umsetzung.
  10. Vertretung in behördlichen Verfahren oder Streitigkeiten – Bei Beanstandungen, Bußgeldern oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene.
Wir stellen sicher, dass landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe oder Händler ihre Produkte rechtskonform herstellen, verarbeiten und vertreiben. Das Risiko von Sanktionen wird so auf ein Minimum reduziert, die Verbraucher werden geschützt und das Vertrauen in die Qualität ihrer Produkte gestärkt.
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