Das Lebensmittelrecht regelt die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Zu den zentralen Gesetzen zählen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie verschiedene EU-Verordnungen, wie beispielsweise die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die detaillierte Vorgaben zur Kennzeichnung und Information über Lebensmittel enthält.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Als Kanzlei für Landwirtschaftsrecht sind wir die erste Adresse für alle Fragen des Lebensmittel- und Hygienerechts. Die folgenden Leistungen sind von entscheidender Bedeutung:
- Rechtsberatung bei lebensmittelrechtlichen Vorgaben – Unterstützung bei der Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften, z.B. Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit.
- Erstellung und Prüfung von Betriebsdokumentationen – Unterstützung bei der Entwicklung und Überprüfung von HACCP-Konzepten (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte), Betriebsanweisungen sowie Dokumentationspflichten.
- Begleitung bei behördlichen Kontrollen – Vertretung während Inspektionen durch Lebensmittelüberwachungsbehörden, Beratung zur Vorbereitung und Nachbereitung der Kontrollen.
- Schulungen und Sensibilisierung – Organisation oder Empfehlung von Schulungen für Mitarbeiter zu Hygienevorschriften, Lebensmittelsicherheit und -qualität.
- Beratung bei Produktentwicklung und -kennzeichnung – Unterstützung bei der Gestaltung von Produktetiketten, Werbeaussagen sowie bei der Einhaltung der Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften.
- Unterstützung bei Zulassungen und Genehmigungen – Beratung im Zusammenhang mit der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung von Lebensmitteln, inklusive erforderlicher Genehmigungsverfahren.
- Rechtsberatung im Falle von Beanstandungen oder Rückrufen – Unterstützung bei der Abwicklung von Produktrückrufen, Schadensbegrenzung sowie bei Streitigkeiten mit Behörden oder Kunden.
- Vertragsgestaltung mit Lieferanten und Kunden – Erstellung oder Prüfung von Verträgen im Bereich Lebensmittelproduktion, -vertrieb oder -verarbeitung unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorgaben.
- Überwachung aktueller Gesetzesänderungen – Information Ihrer Mandanten über Änderungen im Lebensmittel- und Hygienerecht sowie deren praktische Umsetzung.
- Vertretung in behördlichen Verfahren oder Streitigkeiten – Bei Beanstandungen, Bußgeldern oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene.
