Das Umweltrecht und Naturschutzrecht basieren auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ziel dieses Rechtsgebiets ist es, die Biodiversität sowie natürliche Lebensräume zu schützen und zu erhalten. Durch gesetzliche Regelungen sollen Umweltbelastungen minimiert und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden.
Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A.
Wir unterstützen unsere Mandanten umfassend im Umweltrecht auf vielfältige Weise. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Rechtsberatung bei Umweltauflagen und -vorschriften – Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Naturschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz und Artenschutz, um Betriebsabläufe rechtssicher zu gestalten.
- Begleitung bei Genehmigungsverfahren – Beratung und Vertretung bei behördlichen Genehmigungen, z.B. für Tierhaltungsanlagen, landwirtschaftliche Bauten oder Flächenverbrauchsgenehmigungen, inklusive der Erstellung erforderlicher Unterlagen.
- Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) – Unterstützung bei der Planung und Durchführung von UVPs sowie bei der Integration umweltrechtlicher Anforderungen in die Projektplanung.
- Vertretung in behördlichen Verfahren und Streitigkeiten – Vertretung gegenüber Umweltbehörden bei Konflikten oder Beanstandungen sowie bei anhängigen Verfahren.
- Beratung zu nachhaltiger Bewirtschaftung – Entwicklung umweltgerechter Bewirtschaftungsstrategien, z.B. im Hinblick auf Biodiversität, Boden- und Wasserschutz sowie nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.
- Unterstützung bei Fördermitteln im Umweltbereich – Hinweise auf Förderprogramme für umweltgerechte Investitionen oder Maßnahmen zur Umweltentlastung.
- Schadensregulierung und Haftungsfragen – Beratung im Falle von Umweltschäden, Haftungsfragen oder Schadensersatzforderungen.
- Schutz vor Bußgeldern und Sanktionen – Präventive Beratung zur Vermeidung von Verstößen gegen Umweltgesetze sowie Unterstützung bei der Verteidigung im Falle von behördlichen Maßnahmen.
- Beratung zu Natura 2000 und EU-Vorgaben – Unterstützung bei der Einhaltung europäischer Naturschutzrichtlinien und Schutzgebietsregelungen.
