Im Jahr 2025 treten in Niedersachsen bedeutende Änderungen im Landwirtschaftsrecht in Kraft, die sowohl rechtliche als auch praktische Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), das Düngerecht sowie die Einführung der sozialen Konditionalität.
GAP 2025: Vereinfachungen und neue Auflagen
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Niedersachsen neue Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP):
- Kleinbetriebe entlastet: Betriebe mit bis zu 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche unterliegen rückwirkend zum 01.01.2024 keinen förderrechtlichen Sanktionen mehr. Ab 2025 entfallen auch die Kontrollen im Bereich der Konditionalität. Fachrechtskontrollen bleiben jedoch bestehen.
- Mindesttätigkeit auf Brachen: Für die Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen ist nur noch alle zwei Jahre vor dem 16.11. eine Mindesttätigkeit erforderlich.
- Erleichterungen bei Moorkulisse (GLÖZ 2): Das Umwandlungsverbot von Dauerkulturen zurück in Ackerland wird auf Obstbaumkulturen begrenzt. Flächen mit Spargel oder Miscanthus dürfen wieder zu Ackerland umgewandelt werden.
Die Antragstellung für Fördermittel erfolgt über die Webanwendung ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital), die seit dem 13. März 2025 verfügbar ist.
Soziale Konditionalität: Neue Anforderungen an Arbeitsbedingungen
Mit der Einführung der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 werden EU-Fördergelder an die Einhaltung von Arbeitsbedingungen geknüpft:
- Arbeitsverträge: Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß EU-Richtlinie 2019/1152.
- Arbeitsschutz: Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen, einschließlich Unterweisungen und Bereitstellung von Schutzausrüstung.
- Kontrollen und Sanktionen: Verstöße gegen diese Vorgaben können zu förderrechtlichen Sanktionen führen.
Diese Anforderungen gelten für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe.
Düngerechtliche Änderungen: Verlängerte Aufzeichnungsfristen
Zum Beginn der Düngesaison 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Aufzeichnungsfrist: Die Frist zur Dokumentation der Düngung verlängert sich von zwei auf vierzehn Tage.
- Sperrfristende: Am 01. Februar endet die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel. Bei der Düngung sind die Bodenverhältnisse zu beachten; der Boden muss vollständig frostfrei sein.
Kammerbeitrag: Neue Zahlungsmodalitäten
Ab 2025 wird der Landwirtschaftskammerbeitrag in Niedersachsen jährlich am 25. Oktober von Eigentümer/-innen land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen erhoben. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Bewirtschaftung und kann nicht durch einseitige Erklärung aufgehoben werden.